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AGB

Betreiber:
StageFinder – DI David Fuchs, BSc
Hauchhorn 18
4890 Frankenmarkt, Österreich
Einzelunternehmen
E-Mail: anfrage@stagefinder.at
UID-Nr.: ATU83179418


A. ALLGEMEINER TEIL

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungsleistungen von StageFinder sowie für die Nutzung der von StageFinder bereitgestellten Website, Formulare und Vermittlungsprozesse.

1.2 StageFinder vermittelt insbesondere Musikgruppen und musikalische Ensembles, Moderatorinnen und Moderatoren sowie technische Präsentatorinnen und Präsentatoren.

1.3 Im Folgenden werden Musikgruppen, Moderatoren und Präsentatoren gemeinsam als „Leistungserbringer" bezeichnet. Personen oder Unternehmen, die über StageFinder eine Leistung anfragen oder buchen, werden als „Kunden" bezeichnet.

1.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, wird dies ausdrücklich gekennzeichnet. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, Unternehmer sind Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG.


B. ROLLE VON STAGEFINDER

2. StageFinder als reine Vermittlungsplattform

2.1 StageFinder erbringt ausschließlich eine Vermittlungsleistung. StageFinder vermittelt den Kontakt zwischen Kunden und geeigneten Leistungserbringern und unterstützt die Parteien bei der Anbahnung einer Buchung.

2.2 StageFinder ist weder Veranstalter noch Arbeitgeber, Auftraggeber oder Erfüllungsgehilfe des vermittelten Leistungserbringers.

2.3 Der Vertrag über den eigentlichen Auftritt, die Moderation oder die Präsentationsleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zustande.

2.4 StageFinder wird insbesondere nicht Vertragspartner hinsichtlich Art und Umfang der tatsächlichen Leistung, Dauer des Auftritts, künstlerischer oder fachlicher Qualität, Ausstattung oder Technik, An- und Abreise, Übernachtungen, Leistungsänderungen, Ersatzpersonen, Ausfall der Leistung, steuerlicher Behandlung der Vergütung sowie sonstiger individueller Vereinbarungen zwischen Kunde und Leistungserbringer.

2.5 StageFinder schuldet keinen bestimmten Vermittlungserfolg und keine bestimmte Anzahl verfügbarer Leistungserbringer.


C. KUNDENANFRAGEN UND VERMITTLUNG

3. Anfrage durch den Kunden

3.1 Kunden können über die Website von StageFinder eine unverbindliche Anfrage stellen. Hierzu können insbesondere Datum und Ort der Veranstaltung, Veranstaltungsart, gewünschte Leistung, musikalische oder inhaltliche Anforderungen, Budget bzw. Preisrahmen, Veranstaltungsdauer, Kontaktdaten sowie sonstige für die Vermittlung erforderliche Angaben abgefragt werden.

3.2 Das Absenden einer Anfrage stellt noch keine verbindliche Buchung eines Leistungserbringers dar.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vermittlung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

4. Auswahl und Kontaktaufnahme

4.1 StageFinder darf die Angaben des Kunden mit den hinterlegten Profilen geeigneter Leistungserbringer abgleichen.

4.2 Im Bereich der Musikgruppen und Moderation kann die Auswahl weitgehend automatisiert anhand hinterlegter Merkmale erfolgen.

4.3 Bei technischen Präsentationsleistungen kann aufgrund des individuellen und fachlich komplexen Leistungsumfangs vor der Angebotslegung ein persönliches Abstimmungsgespräch durchgeführt werden.

4.4 Die Auswahl oder Empfehlung eines Leistungserbringers stellt keine Garantie hinsichtlich dessen Eignung, Leistungsqualität oder tatsächlicher Verfügbarkeit dar.


D. BUCHUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

5. Zustandekommen der Buchung

5.1 Eine Vermittlung gilt für StageFinder als erfolgreich, sobald Kunde und Leistungserbringer eine verbindliche Vereinbarung über die wesentlichen Eckpunkte der Leistung getroffen haben und die Buchung bestätigt wurde.

5.2 Der zugrunde liegende Leistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Leistungserbringer zustande.

5.3 StageFinder kann die Buchungsbestätigung technisch übermitteln oder dokumentieren. Dadurch wird StageFinder nicht selbst Vertragspartei des Leistungsvertrages.


E. VERMITTLUNGSPROVISION

6. Höhe der Provision

6.1 Für eine erfolgreich vermittelte Buchung zahlt der Kunde an StageFinder eine Vermittlungsprovision.

6.2 Die Vermittlungsprovision beträgt bei einem vereinbarten Gesamtbetrag von weniger als EUR 1.000,00 zehn Prozent des zwischen Kunde und Leistungserbringer vereinbarten Gesamtbetrags; bei einem vereinbarten Gesamtbetrag ab EUR 1.000,00 pauschal EUR 100,00.

6.3 Maßgeblich ist der endgültig zwischen Kunde und Leistungserbringer vereinbarte Gesamtpreis für die über StageFinder vermittelte Leistung.

6.4 Werden nach der ursprünglichen Buchungsbestätigung zusätzliche Leistungen vereinbart, die den Gesamtpreis verändern, ist der Kunde verpflichtet, StageFinder den aktualisierten Gesamtpreis mitzuteilen.

6.5 Vor der verbindlichen Buchungsbestätigung wird der Kunde nochmals ausdrücklich über die konkret anfallende Vermittlungsprovision informiert.

7. Fälligkeit und Rechnungslegung

7.1 Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entsteht mit der verbindlichen Buchungsbestätigung.

7.2 Die Rechnung über die Vermittlungsprovision wird von StageFinder am ersten Kalendertag nach dem vereinbarten Veranstaltungstermin ausgestellt.

7.3 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.


F. STORNIERUNG

8. Stornierung der Veranstaltung oder Leistung

8.1 Wird die vermittelte Leistung vor ihrer Durchführung storniert und findet die Veranstaltung bzw. die vermittelte Leistung nicht statt, verrechnet StageFinder keine Vermittlungsprovision.

8.2 Dies gilt unabhängig davon, ob die Stornierung durch den Kunden oder den Leistungserbringer erfolgt.

8.3 Etwaige Ansprüche zwischen Kunde und Leistungserbringer wegen einer Stornierung richten sich ausschließlich nach deren eigener Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

8.4 StageFinder haftet nicht für Stornogebühren, Schadenersatzforderungen, Ersatzbuchungen oder sonstige Folgen einer Stornierung zwischen Kunde und Leistungserbringer.


G. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERBRAUCHER (B2C)

9. Transparenz gegenüber Verbrauchern

9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten zusätzlich zu diesen AGB sämtliche zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzrechts.

9.2 Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

9.3 Insbesondere werden dem Kunden vor einer kostenpflichtigen Buchungsbestätigung klar und verständlich die Rolle von StageFinder als Vermittler, der konkrete Leistungserbringer, der Preis der vermittelten Leistung (soweit bekannt), die Höhe der StageFinder-Vermittlungsprovision, der Zeitpunkt der Rechnungslegung sowie allfällige weitere wesentliche Vertragsbedingungen mitgeteilt.

10. Fernabsatz und Rücktrittsrechte

10.1 Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Informations- und Rücktrittsbestimmungen, insbesondere jene des FAGG.

10.2 Soweit dem Verbraucher gesetzlich ein Rücktrittsrecht zusteht, wird dieses durch diese AGB nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.

10.3 Eine allfällige vorzeitige Erbringung der Vermittlungsleistung innerhalb einer gesetzlichen Rücktrittsfrist erfolgt nur unter den dafür gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.

11. Haftung gegenüber Verbrauchern

11.1 StageFinder haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von StageFinder verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2 Eine Haftung für Personenschäden wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

11.3 Eine Haftungsbeschränkung gilt nur insoweit, als sie gegenüber Verbrauchern gesetzlich zulässig ist.

11.4 StageFinder haftet insbesondere nicht für Pflichtverletzungen des Leistungserbringers, soweit StageFinder hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat.


H. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR UNTERNEHMER (B2B)

12. B2B-Haftungsregelung

12.1 Gegenüber Unternehmern haftet StageFinder nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 StageFinder haftet gegenüber Unternehmern insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktions- oder Veranstaltungsausfälle, entgangene Geschäftschancen sowie Schäden aufgrund von Angaben oder Handlungen des vermittelten Leistungserbringers.

12.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.


I. REGISTRIERUNG VON LEISTUNGSERBRINGERN

13. Voraussetzungen

13.1 Leistungserbringer können sich ausschließlich über die von StageFinder hierfür vorgesehenen Registrierungswege anmelden.

13.2 Ein Anspruch auf Registrierung oder Aufnahme in die Datenbank besteht nicht.

13.3 StageFinder kann Registrierungen nach eigenem sachlich gerechtfertigtem Ermessen ablehnen.

13.4 Leistungserbringer sind verpflichtet, alle bei der Registrierung gemachten Angaben wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.

14. Profile ablehnen, deaktivieren oder löschen

14.1 StageFinder darf ein Profil insbesondere ablehnen, vorübergehend deaktivieren oder löschen, wenn Angaben falsch oder irreführend sind, notwendige Informationen fehlen, Beschwerden hinsichtlich erheblicher Unzuverlässigkeit vorliegen, Rechte Dritter verletzt werden, gesetzliche Bestimmungen verletzt werden, das Verhalten des Leistungserbringers dem Ruf oder Qualitätsanspruch von StageFinder erheblich schadet, der Leistungserbringer die Tätigkeit beendet oder sachliche Qualitätskriterien von StageFinder nicht mehr erfüllt werden.

14.2 Vor einer dauerhaften Löschung wegen eines behebbaren Mangels kann StageFinder dem Leistungserbringer Gelegenheit zur Stellungnahme oder Verbesserung geben.


J. SELBSTÄNDIGKEIT DER LEISTUNGSERBRINGER

15. Kein Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnis

15.1 Die Registrierung oder Vermittlung über StageFinder begründet kein Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen StageFinder und dem Leistungserbringer.

15.2 StageFinder gibt den Leistungserbringern insbesondere keine arbeitsrechtlichen Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, konkreter Durchführung der Leistung, Kleidung, künstlerischer oder fachlicher Gestaltung, Einsatz eigener Arbeitsmittel oder sonstiger organisatorischer Gestaltung.

15.3 Der Leistungserbringer entscheidet selbst, ob er eine Anfrage annimmt.

15.4 Der Leistungserbringer ist für seine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und gewerberechtlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich.

15.5 StageFinder übernimmt keine Prüfung oder Beratung hinsichtlich der individuellen steuerlichen, gewerberechtlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Situation des Leistungserbringers.


K. MEDIEN, FOTOS UND SOCIAL MEDIA

16. Nutzung von bereitgestellten Medien

16.1 Leistungserbringer können StageFinder freiwillig Fotos, Logos, Videos, Demoaufnahmen, Texte, Links zu YouTube, Links zu LinkedIn sowie sonstige Präsentationsunterlagen zur Verfügung stellen.

16.2 Der Leistungserbringer bestätigt, über die für die jeweilige Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen.

16.3 StageFinder darf ausdrücklich freigegebene Inhalte insbesondere verwenden für stagefinder.at, YouTube, Instagram, Facebook, LinkedIn, Präsentationsunterlagen, Informationsmaterial sowie die Eigenwerbung von StageFinder.

16.4 Soweit für eine konkrete Nutzung eine Einwilligung erforderlich ist, erfolgt diese gesondert und freiwillig.

16.5 Eine datenschutzrechtliche Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

16.6 StageFinder entfernt nach einem wirksamen Widerruf die betroffenen Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist aus den von StageFinder unmittelbar kontrollierten digitalen Kanälen, soweit keine andere Rechtsgrundlage für deren weitere Nutzung besteht. Bereits erfolgte Druckwerke oder technisch nicht mehr kontrollierbare Weiterverbreitungen bleiben hiervon unberührt.


L. PFLICHTEN DER NUTZER

17. Rechte Dritter

17.1 Kunden und Leistungserbringer dürfen StageFinder keine Inhalte übermitteln, deren Verwendung Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt.

17.2 Wer Inhalte bereitstellt, ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen der abgebildeten oder sonst betroffenen Personen einzuholen.


M. TECHNISCHE VERFÜGBARKEIT

18. Verfügbarkeit der Website

18.1 StageFinder bemüht sich um eine zuverlässige technische Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Website, Datenbank, E-Mail-Systeme oder sonstiger technischer Systeme besteht jedoch nicht.

18.2 Kurzfristige Ausfälle aufgrund von Wartung, höherer Gewalt oder technischen Störungen begründen keine Schadenersatzansprüche, soweit StageFinder hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen haftet.


N. ÄNDERUNGEN DIESER AGB

19. Änderungen für zukünftige Verträge

19.1 StageFinder ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vermittlungen zu ändern.

19.2 Für eine bereits verbindlich bestätigte Buchung gelten grundsätzlich jene AGB, die im Zeitpunkt der Buchungsbestätigung vereinbart wurden.

20. Änderungen bei laufenden Nutzungsverhältnissen

20.1 Soweit mit einem Nutzer ein dauerhaftes Vertragsverhältnis besteht, darf StageFinder die AGB nur ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Sachliche Gründe können insbesondere Änderungen gesetzlicher Vorschriften, Änderungen höchstgerichtlicher Rechtsprechung, technische Weiterentwicklungen der Plattform, die Einführung neuer Funktionen, Änderungen des Vermittlungsprozesses sowie notwendige Anpassungen zur Verbesserung der IT- oder Datensicherheit sein.

20.2 Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht ohne sachlichen Grund erheblich zum Nachteil des Nutzers verschieben.

20.3 Nutzer werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig vor deren Inkrafttreten in Textform informiert.

20.4 Soweit eine Änderung die ausdrückliche Zustimmung eines Nutzers erfordert, wird StageFinder diese Zustimmung gesondert einholen.

20.5 Das bloße Schweigen eines Verbrauchers gilt nicht als Zustimmung, sofern eine solche Zustimmungsfiktion nicht im konkreten Fall gesetzlich zulässig und wirksam vereinbart ist.

20.6 Soweit ein registrierter Leistungserbringer mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden ist, kann er die weitere Nutzung von StageFinder beenden und die Löschung seines Profils verlangen.


O. EINBEZIEHUNG UND TRANSPARENZ

21. Zustimmung zu den AGB

21.1 Die AGB werden dem Nutzer vor Abschluss einer kostenpflichtigen Vermittlung bzw. vor Abschluss der Registrierung zugänglich gemacht.

21.2 Die Zustimmung erfolgt durch eine gesonderte Checkbox, insbesondere: „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StageFinder gelesen und akzeptiere diese."

21.3 Die Checkbox darf nicht vorausgewählt sein.

21.4 Besonders wesentliche Regelungen werden im jeweiligen Buchungs- oder Registrierungsvorgang nochmals hervorgehoben. Für Kunden betrifft dies insbesondere, dass StageFinder ausschließlich Vermittler ist, dass der Leistungsvertrag direkt mit dem Leistungserbringer entsteht und dass für eine erfolgreiche Vermittlung die ausgewiesene Vermittlungsprovision anfällt. Für Leistungserbringer betrifft dies insbesondere, dass kein Beschäftigungsverhältnis mit StageFinder besteht, dass der Leistungserbringer selbst über die Annahme einer Anfrage entscheidet und dass er für Steuern, Sozialversicherung und erforderliche Berechtigungen selbst verantwortlich bleibt.


P. DATENSCHUTZ

22. Verarbeitung personenbezogener Daten

22.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von StageFinder. Diese ist auf www.stagefinder.at dauerhaft abrufbar.

22.2 Datenschutzrechtlich erforderliche Einwilligungen – insbesondere für bestimmte Werbe- oder Mediennutzungen – werden gesondert von der Zustimmung zu diesen AGB eingeholt.


Q. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

23. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

24. Gerichtsstand – Unternehmer

Für Streitigkeiten zwischen StageFinder und Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Vöcklabruck vereinbart.

25. Gerichtsstand – Verbraucher

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände. Durch diese AGB wird kein für Verbraucher zwingend vorgesehener Gerichtsstand ausgeschlossen oder eingeschränkt.


R. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

26. Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen StageFinder und einem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB.

27. Unwirksame Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gegenüber Verbrauchern erfolgt keine geltungserhaltende Reduktion einer unwirksamen Klausel, soweit dies gesetzlich unzulässig wäre.

28. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB erreichen Sie:
StageFinder – DI David Fuchs, BSc
Hauchhorn 18
4890 Frankenmarkt
Österreich
E-Mail: anfrage@stagefinder.at
Website: www.stagefinder.at

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